Miete im Altbau senken
Miete im Altbau senken
Miete im Altbau senken

So funktioniert's
1 ‣ Füll' unser kostenloses Formular aus und wir überprüfen, ob deine Miete gesetzlich gesenkt werden kann. Über 80% der Wiener Altbaumieter zahlen mehr als gesetzlich erlaubt (Quelle: Arbeiterkammer Wien).
2 ‣ Wenn Du möchtest, finanzieren wir anschließend ein rechtliches Verfahren zur Berechnung deiner zulässigen Miete. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen.
3 ‣ Nach erfolgreicher Beendigung zahlst Du dauerhaft weniger Miete und erhältst bereits zu viel bezahlte Miete abzüglich unserer Erfolgsprovision zurück. Sind wir nicht erfolgreich, entstehen dir garantiert keine Kosten.


über € 7.500.000,00
bereits zurückgezahlt
über 65.000-fach
genutzter Service
% 93,4
Erfolgsquote
Das sagen unsere Kunden
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Mit uns kannst Du nur gewinnen

‣ Kein Kostenrisiko
Nach einer erfolgreichen Mietsenkung erhältst Du eine Einmalzahlung der bereits zu viel bezahlten Miete. Nur wenn wir Erfolg haben, gibst Du davon einen vorher vereinbarten Teil ab.
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‣ Kein Kündigungsgrund
Keine Sorge, die Kündigung des Mietvertrags ist in Österreich gesetzlich geregelt. Wenn Du Mietheld beauftragst, kann dir dein Vermieter deswegen nicht kündigen.
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‣ Kein Aufwand
Lehn' Dich zurück, während Dein Mietsenkungsverfahren von Experten bearbeitet wird. Wir halten dich immer am Laufenden.
Werbespot: Mietheld senkt Mietgeld
Fragen & Antworten
Die gesetzlich erlaubte maximale Miete in einem österreichischem Altbau (Baujahr vor 1945) ist durch das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) §16 (Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses) reglementiert. Je nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Altbauwohnung ergibt sich ein sogenannter Richtwertmietzins bzw. Richtwert, der sich berechnen lässt. Zahlt ein Mieter zu hohe bzw. zu viel Miete, kann er unter gewissen Vorraussetzungen der Wohnung die Miete senken bzw. reduzieren, sowie bereits zu viel bezahlte Miete zurückfordern und möglicherweise zurückholen. Eine Mietsenkung (bzw. Mietreduktion, Mietminderung, Mietzinsreduktion, Mietzinssenkung) fällt nicht unter die im Mietrechtsgesetz definierten wichtigen Kündigungsgründe. Mietheld leistet keine Rechtsauskunft, Rechtsberatung oder sonstige rechtliche Dienstleistungen, sondern organisiert die Finanzierung spezialisierter Rechtsanwälte und Juristen insbesondere im Standort Wien. Dabei werden sämtliche anfallende Kosten für den Mieter übernommen und ausschließlich im Erfolgsfall der Mietsenkung eine Provision auf die Rückerstattung der bereits zu viel bezahlten Altbaumiete fällig. Der Mieter trägt somit kein zusätzliches Kostenrisiko. Der kostenlose Mietenrechner (bzw. Mietencheck, Mietzinsrechner, Mietpreisrechner) und dessen Auswertung stellt keine rechtliche Auskunft dar, sondern dient ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung hinsichtlich der Annehmbarkeit einer potentiellen Finanzierungsanfrage.